Heilpraktik (Physiotherapie)
Wir bieten Ihnen die Leistung der Heilpraktik im Bereich der Physiotherapie an
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. August 2009 (- BVerwG 3 C 19.08) ist es Physiotherapeuten mit Anerkennung der Qualifikation zum Heilpraktiker (Physiotherapie) erlaubt Diagnosen zu stellen. Der entsprechend qualifizierte Physiotherapeut darf die fehlende ärztliche Verordnung ersetzen und physiotherapeutische Leistungen verordnen. Dies erspart Ihnen den Gang zu Ihrem Arzt.
Die Kosten für die Diagnosestellung und Leistung ohne ärztliche Verordnung fallen auf den Patienten zurück.
Je nach Versicherungsstand gibt es Tarife, bei denen auch die durch den Heilpraktiker (Physiotherapie) verordneten Leistungen übernommen werden. Die Kostenübernahme klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenversicherung.